Giorgio Behr zahlt wegen Verletzung der Offenlegungspflicht bei der Übernahme von SIA-Abrasives 1 Mio. Franken. Das ist die Folge einer seit 2008 andauernden Untersuchung. Behr hatte Aktien des Unternehmens verdeckt gekauft, um so ohne Offenlegung ein für die Übernahme genügend grosses Aktienpaket aufzubauen. Der Übernahmeversuch scheiterte, doch Behr konnte sein Aktienpaket mit grossem Gewinn verkaufen.
Die FDP hat in der diesjährigen Sondersession folgende Verschärfungen des Börsengesetzes verlangt:
1. Rasche und griffige Massnahmen bei einer Verletzung der Offenlegungspflicht: Die FINMA soll umgehend und einschneidend bei einem widerrechtlich erfolgenden Übernahmeversuch reagieren können. Dafür soll sie eine Stimmrechtssuspendierung sowie ein Zukaufsverbot verfügen können. Den von Investoren widerrechtlich erzielten Gewinn soll sie einziehen können.
2. Straffung des Instanzenzugs: Das EFD war bei der juristischen Behandlung solcher Fälle überfordert. Neu soll dafür die Bundesanwaltschaft bzw. das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein.
Motion der FDP-Liberale Fraktion (11.3341) „Börsengesetz. Verletzungen der Offenlegungsvorschriften bekämpfen“: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20113341
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