Ja zu einer harten, aber fairen Ausschaffungspraxis dank dem Gegenentwurf

Medienkonferenz des Komitees „Hart, aber fair“

 

Das Komitee „Hart, aber fair“, getragen von FDP.Die Liberalen, CVP, BDP und Grünliberalen, stellte heute seine Argumente für den Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative vor. Der direkte Gegenentwurf schafft strengere, einheitliche Regeln bei der Ausschaffung von kriminellen Ausländern. Er enthält einen durchdachten, umfassenden Deliktkatalog mit verbindlichen Ausschaffungskriterien. Im Gegensatz zur Initiative werden keine unhaltbaren Versprechungen gemacht und weder Verfassung noch Völkerrecht verletzt.

 

Initiative wie Gegenentwurf haben dasselbe Ziel: National verbindliche Regeln und eine härtere Praxis bei der Ausschaffung krimineller Ausländer, welche in der Schweiz ihr Gastrecht missbrauchen. Das Komitee „Hart, aber fair“ ortet bei der Ausschaffungsinitiative jedoch zahlreiche Schwächen. Der von Bundesrat und Parlament unterstützte Gegenentwurf nimmt das Kernanliegen der Initiative auf, ohne die Bundesverfassung und das Völkerrecht zu verletzen. Statt leeren Versprechen packt der direkte Gegenentwurf die tatsächlichen Probleme an und umgeht die Vollzugsschwierigkeiten.

 

Die SVP ist nicht interessiert an einer Lösung. Wenn sie Kriminelle ausschaffen möchte, dann hätte sie vor 2 Jahren im Parlament dem indirekten Gegenentwurf zustimmen können. Dann würden wir seit 2 Jahren konsequent verurteilte Ausländer ausschaffen. Das taktische Verhalten entlarvt jedoch ihre wahren Absichten. Die Initiative dient als reines Wahlkampfinstrument. Die SVP will die Probleme nicht lösen, sondern das Thema am Köcheln halten.

 

Die wichtigsten Gründe für das JA zum Gegenvorschlag kurz zusammengefasst:

  • Hart: Der Gegenentwurf schafft eine harte, einheitliche Ausschaffungspraxis. Der Deliktkatalog ist detaillierter als jener der Initiative und erfasst auch schwere Straftaten, wie die schwere Körperverletzung und Wirtschaftsdelikte – somit ist der Gegenentwurf sogar restriktiver als die Initiative. Beispielsweise werden Raser oft wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Doch genau dieses Delikt ist in der Initiative als Ausschaffungsgrund vergessen gegangen.

 

  • Fair: Durch verbindliche Ausschaffungskriterien wird der Ermessenspielraum eingeschränkt und die Praxis vereinheitlich. Zudem ist die Ausschaffung nicht nur vom Delikt, sondern von der Schwere der Tat abhängig. Damit sind willkürliche Urteile ausgeschlossen. Der Gegenentwurf respektiert somit rechtsstaatliche Prinzipien, Verfassung und Völkerrecht.

 

  • Ohne Risiko: Die Initiative steht im Konflikt mit dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit. Bei einer buchstabengetreuen Umsetzung der Initiative wäre der bilaterale Weg in Gefahr.

 

Kontakt:

Nationalrat Philipp Müller, FDP/AG, 079 330 20 79

Nationalrat und Parteipräsident Christophe Darbellay CVP/VS, 079 292 46 11

Nationalrat und Parteipräsident Hans Grunder BDP/BE, 079 300 29 87

Nationalrätin Tiana Angelina Moser, GLP/ZH, 076 388 66 81

Stefan Brupbacher, Generalsekretär, FDP.Die Liberalen, 079 781 13 81

Philippe Miauton, Pressesprecher FDP.Die Liberalen,  079 277 68 41