Keine Rückwirkung vor Inkraftsetzung von DBA oder Amtshilfegesetz
Die OECD hat Gruppenanfragen als Standard bei Amtshilfegesuchen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beschlossen. Der Bundesrat hat in den Verhandlungen bei der OECD dieser Praxisänderung zugestimmt – sie ist nun umzusetzen. Das hat gemäss einstimmigem heutigen Entscheid der FDP-Liberale Fraktion in den Doppelbesteuerungsabkommen zu erfolgen. Obwohl das Steueramtshilfegesetz Gruppenanfragen nicht regelt, lässt es diese im Grundsatz zu. Sie müssen nun aber in den jeweiligen DBA umgesetzt werden, wie es beispielsweise im DBA mit den USA bereits erfolgt ist. Der Bundesrat hat nun analoge Bestimmungen in den anderen Doppelbesteuerungsabkommen zu verhandeln. Dabei muss er sich an die Grundsätze des Rechtsstaats halten und namentlich das Verbot der Rückwirkung beachten. In diesem Sinne lehnt die FDP-Liberale Fraktion grundsätzlich jegliche Rückwirkung ab.
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