Doch keine Lizenz für Kinderbetreuung für Familienangehörige

Druck der FDP gegen überbordende Bürokratie zeigt Wirkung

 

 

Die während der ersten Vernehmlassung dezidiert abgelehnte Kinderbetreuungsverordnung von Bundesrätin Evelyn Widmer-Schlumpf muss ein zweites Mal in die Vernehmlassung. Die Bewilligungspflicht für Kinderbetreuung durch nahe Verwandte war eine beispielhafte Überregulierung der immer grösser werdenden Regulierungsflut. Der Rückzug dieser vollkommen verfehlten Verordnung ist ein Sieg im Kampf gegen überbordende Bürokratie und bestärkt unsere Engagement für die Volksinitiative „Bürokratie-Stopp!“.

 

Die Verordnung für Kinderbetreuung, welche Bundesrätin Evelyn Widmer-Schlumpf im Juni 2010 in die erste Vernehmlassungsrunde geschickt hatte, wurde von der FDP klar zurückgewiesen. Die Verordnung sah eine Lizenzpflicht für nahe Verwandte und Au-pair für die Kinderbetreuung vor. Die FDP steht für eine liberale Gesellschaft. Entsprechend lehnte sie diese Verordnung entschieden ab. Mit der Verordnung hätte der Staat Eltern bei der familienergänzenden Kinderbetreuung bevormundet und privat organisierte Betreuungslösungen mit neuen Vorschriften erstickt. Der zusätzliche bürokratische Aufwand wäre eine Zumutung für alle Eltern in der Schweiz gewesen.

 

Nationalrat Peter Malama erklärt: „Grossväter und Tanten können aufatmen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat den wohl grössten bürokratischen Exzess ihres Departementes rückgängig gemacht, der nahe Verwandte zu einer Prüfung für Kinderbetreuung verknurren wollte. Der Druck der FDP gegen die Regulierungsflut ist und bleibt entscheidend. Es unterstreicht wie aktuell und notwendig unsere Initiative für einen „Bürokratie-Stopp“ ist.“

 

Kontakte:

Nationalrat Peter Malama, Nationalrat, 079 322 08 33

Stefan Brupbacher, Generalsekretär FDP.Die Liberalen, 079 789 13 81.